Hilfe im Haushalt während Schwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?
Wenn werdende Mütter plötzlich auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Besonders in einer Risikoschwangerschaft oder wenn andere Kinder im Haushalt leben, kann eine Haushaltshilfe enorm entlasten.
Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach SGB V §38. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, dass die Schwangere den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt zum Beispiel bei Komplikationen wie starker Übelkeit, vorzeitigen Wehen oder bei einem strikten Ruhegebot.
Die Haushaltshilfe kann in verschiedenen Bereichen tätig werden:
⚫ Unterstützung beim Kochen und Putzen
⚫ Hilfe beim Einkaufen
⚫ Betreuung weiterer Kinder im Haushalt
Wichtig ist es, den Antrag frühzeitig bei der Krankenkasse zu stellen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen.
Auch ambulante Pflegedienste wie wir können solche Leistungen übernehmen. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Hilfen in Ihrer Situation möglich sind.
📞 Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 0681 958 163 930.