Wenn ein Elternteil krank wird: Welche Unterstützung Familien zu Hause bekommen können
Wenn Mutter oder Vater plötzlich wegen einer Krankheit ausfallen, betrifft das nicht nur die erkrankte Person. Auch der gesamte Familienalltag kann sich innerhalb kurzer Zeit verändern. Einkaufen, Kochen, Haushalt und die Versorgung der Kinder müssen weiter organisiert werden – obwohl eine wichtige Person vorübergehend nicht dazu in der Lage ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einer solchen Situation eine Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenkasse infrage kommen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch bei jeder Erkrankung. Entscheidend sind die konkrete medizinische Situation, die familiären Verhältnisse und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Wann kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen?
Die gesetzliche Grundlage für Haushaltshilfe findet sich in § 38 SGB V.
Ein Anspruch kann beispielsweise bestehen, wenn eine versicherte Person den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Rehabilitation, häuslicher Krankenpflege oder bestimmter anderer gesetzlich vorgesehener medizinischer Leistungen nicht weiterführen kann.
In diesen Fällen gehört zu den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere, dass im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist.
Außerdem besteht der Anspruch nur, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Was gilt bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung?
Auch außerhalb einer klassischen Krankenhausbehandlung kann Haushaltshilfe möglich sein.
Das Gesetz sieht einen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch dann vor, wenn eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung einer Erkrankung dazu führt, dass der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Als typische Beispiele nennt das Gesetz Situationen nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Für diese Form der Haushaltshilfe gelten besondere zeitliche Grenzen. Ohne ein entsprechendes Kind im Haushalt ist der gesetzliche Anspruch grundsätzlich auf längstens vier Wochen begrenzt. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung und Hilfebedarf im Haushalt, kann sich dieser Zeitraum auf längstens 26 Wochen verlängern.
Auch Fragen zur bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit können eine Rolle spielen. Deshalb sollte die konkrete Situation immer individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.
Was gehört zur Haushaltshilfe?
Haushaltshilfe soll ermöglichen, dass ein Haushalt trotz des vorübergehenden Ausfalls einer Person weitergeführt werden kann.
Dazu können – abhängig vom konkreten Bedarf – beispielsweise Aufgaben der Haushaltsführung wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung und weitere notwendige Tätigkeiten gehören.
In Familien kann auch die Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes ein wesentlicher Teil der Unterstützung sein.
Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege sind nicht dasselbe
Beide Leistungen können im Alltag leicht miteinander verwechselt werden, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.
Die Haushaltshilfe dient in erster Linie dazu, den Haushalt weiterzuführen, wenn die versicherte Person dies vorübergehend nicht selbst kann.
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V betrifft dagegen pflegerische beziehungsweise medizinisch notwendige Leistungen, die beispielsweise zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung oder zur Vermeidung beziehungsweise Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich sein können.
Welche Leistung im konkreten Fall benötigt wird, hängt deshalb von der Situation der betroffenen Person und der Familie ab.
Was ist, wenn der andere Elternteil im Haushalt lebt?
Der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Familien selbst entscheiden müssen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Arbeitszeiten, tatsächliche Belastung und die konkrete familiäre Situation sollten möglichst früh mit der Krankenkasse besprochen werden.
Die Krankenkasse prüft den individuellen Fall und entscheidet über den Leistungsanspruch.
Kann eine Haushaltshilfe selbst organisiert werden?
Kann die Krankenkasse selbst keine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen oder besteht ein Grund, davon abzusehen, können nach § 38 SGB V angemessene Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe erstattet werden.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gelten besondere Regelungen. Für sie werden grundsätzlich keine normalen Kosten einer Ersatzkraft erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse jedoch beispielsweise notwendige Fahrtkosten oder Verdienstausfall berücksichtigen.
Bevor eine Haushaltshilfe selbst organisiert wird, sollte deshalb immer geklärt werden, welche Kosten die eigene Krankenkasse tatsächlich übernimmt.
Können Krankenkassen zusätzliche Leistungen anbieten?
Ja. Neben den gesetzlichen Mindestregelungen können Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen zur Haushaltshilfe vorsehen.
Dadurch kann sich der Leistungsumfang zwischen verschiedenen Krankenkassen unterscheiden. Manche Krankenkassen unterstützen Versicherte beispielsweise auch in Situationen, in denen die gesetzlichen Standardvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.
Eine direkte Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse kann deshalb sinnvoll sein.
Welche Zuzahlung kann entstehen?
Volljährige Versicherte leisten bei Haushaltshilfe grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Kalendertag.
Für Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung gelten besondere Regelungen; dort entfällt diese Zuzahlung.
Was sollten Familien praktisch tun?
- Frühzeitig Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufnehmen.
- Die konkrete familiäre und medizinische Situation schildern.
- Prüfen lassen, ob Haushaltshilfe nach § 38 SGB V oder über zusätzliche Satzungsleistungen möglich ist.
- Klären, welche Dauer und welcher Umfang genehmigt werden können.
- Vor einer selbst organisierten Haushaltshilfe die mögliche Kostenerstattung abstimmen.
Unterstützung zu Hause richtig einordnen
Wenn ein Elternteil krank wird, kann schnelle praktische Unterstützung für die gesamte Familie wichtig sein. Gleichzeitig gibt es keine einheitliche Lösung für jede Situation.
Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und ambulante Unterstützungsleistungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend ist deshalb, zuerst zu klären, welche Form der Hilfe tatsächlich benötigt wird und welche Leistung im individuellen Fall übernommen werden kann.
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