Pflegegeld ab 2027 – was sich mit dem Entlastungsbudget ändern soll
Wird das Pflegegeld mit der geplanten Pflegereform abgeschafft? Diese Frage beschäftigt viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll die Geldleistung nicht ersatzlos verschwinden. Das heutige Pflegegeld soll jedoch durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden.
Wichtig: Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Bis zu einer endgültigen gesetzlichen Entscheidung gelten weiterhin die heutigen Regelungen und Beträge.
Wie funktioniert das Pflegegeld heute?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld erhalten, wenn die notwendige häusliche Pflege selbst organisiert wird.
Die derzeit geltenden monatlichen Beträge sind:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Die pflegebedürftige Person kann grundsätzlich selbst über die Verwendung des Pflegegeldes entscheiden. Häufig wird es an die pflegende Person als Anerkennung für ihre Unterstützung weitergegeben.
Was ist das geplante Entlastungsbudget?
Nach dem Referentenentwurf soll das Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden. Auch dieses soll als monatliche Geldleistung zur Verfügung stehen, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst organisiert wird.
Vorgesehen sind folgende monatliche Beträge:
- Pflegegrad 2: 386 Euro
- Pflegegrad 3: 638 Euro
- Pflegegrad 4: 889 Euro
- Pflegegrad 5: 1.079 Euro
Bedeutet der höhere Betrag automatisch mehr Geld?
Die vorgesehenen Beträge liegen über dem heutigen Pflegegeld. Das neue Budget soll jedoch auch bestimmte Aufwendungen umfassen, die derzeit teilweise über andere Leistungen finanziert werden.
Dazu gehören nach dem Entwurf insbesondere:
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Ersatzpflege bei einer geplanten Abwesenheit der Pflegeperson
- selbst organisierte körperbezogene Pflegemaßnahmen
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfen bei der Haushaltsführung
Der höhere Betrag bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass der gesamte Unterschied frei zusätzlich zur Verfügung steht. Mehrere Möglichkeiten sollen in einem Budget gebündelt werden.
Warum soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte gezahlt werden?
Eine besondere Regel betrifft Menschen, die erstmals Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 erhalten.
Nach dem Entwurf sollen sie in den ersten drei Monaten zunächst nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten:
- Pflegegrad 2: 193 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 319 Euro monatlich
Begründet wird dies mit einem erhöhten Beratungs- und Begleitungsbedarf zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. In dieser Phase soll eine intensivere fachliche Unterstützung angeboten werden.
Die Regelung bezieht sich nach dem Wortlaut des Entwurfs auf die erstmalige Feststellung eines Pflegegrades und nicht pauschal auf alle bisherigen Pflegegeldbeziehenden.
Kann das Entlastungsbudget kombiniert werden?
Eine anteilige Kombination mit professionellen Leistungen soll weiterhin möglich sein. Wird das geplante Sachleistungsbudget nur teilweise genutzt, soll daneben ein entsprechend gekürztes Entlastungsbudget bezogen werden können.
Die genauen Regeln zur Kombinationsleistung erklären wir in einer weiteren Folge unserer Serie zur Pflegereform.
Was gilt heute?
Aktuell müssen Pflegebedürftige und Angehörige nichts verändern. Das heutige Pflegegeld und die derzeitigen Voraussetzungen gelten weiterhin.
Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird feststehen, welche Regelungen, Beträge und Termine tatsächlich in Kraft treten.
Stand: Juli 2026.
Grundlage dieses Beitrags ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Inhalte, Beträge und Termine können sich im weiteren Verfahren ändern.
Sie haben Fragen zu den heute geltenden Leistungen der Pflegeversicherung und zur Unterstützung zu Hause? SAARPFLEGE Ambulant berät Sie gerne persönlich.
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