Pflegereform 2027/28: Sozialraumbudget – 175 Euro, aber andere Regeln?
Pflegereform 2027/28: Sozialraumbudget – 175 Euro, aber andere Regeln?
Aus 131 Euro sollen künftig 175 Euro werden. Auf den ersten Blick klingt das nach einer einfachen Verbesserung. Doch beim geplanten Sozialraumbudget soll sich nicht nur die Höhe des Betrags ändern, sondern auch die Frage, wofür dieses Geld genutzt werden kann.
Grundlage ist der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegeneuordnungsgesetz. Die vorgesehenen Regelungen sind also noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
Vom Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget
Heute können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen. Dieser Anspruch besteht auch bei Pflegegrad 1.
Nach dem aktuellen Entwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5 durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Vorgesehen sind bis zu 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Mehr Geld – aber ein engerer Verwendungszweck
Die Erhöhung um 44 Euro ist jedoch nur ein Teil der geplanten Veränderung. Das Sozialraumbudget soll künftig ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können.
Dazu können zum Beispiel Betreuungsangebote oder andere anerkannte Hilfen gehören, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag entlasten.
Der heutige Entlastungsbetrag kann dagegen für eine größere Bandbreite von Leistungen genutzt werden. Professionelle Betreuungsangebote mit entsprechender Zulassung sollen nach dem Entwurf künftig teilweise über das Sachleistungsbudget abgerechnet werden.
Ansparen soll nicht mehr möglich sein
Auch beim Umgang mit nicht verbrauchten Beträgen ist eine wichtige Änderung vorgesehen.
Heute können nicht genutzte Beträge in die folgenden Monate übertragen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch im ersten Halbjahr des nächsten Kalenderjahres verwendet werden.
Beim geplanten Sozialraumbudget ist diese Ansparmöglichkeit nach dem Referentenentwurf nicht mehr vorgesehen. Die Unterstützung soll regelmäßiger und fortlaufender genutzt werden.
Was passiert bei Pflegegrad 1?
Besonders deutlich ist die geplante Veränderung bei Pflegegrad 1. Für diese Gruppe soll kein Sozialraumbudget vorgesehen werden, und der heutige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll entfallen.
Stattdessen setzt der Entwurf stärker auf Pflegebegleitung, Beratung, Prävention und Maßnahmen zum Erhalt der Selbständigkeit.
Bis zu 300 Euro für jüngere Pflegebedürftige
Für jüngere Pflegebedürftige ist eine besondere Regelung vorgesehen. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen für das Sozialraumbudget erfüllt, soll bis zu 300 Euro monatlich erhalten können.
Damit sollen insbesondere Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen stärker unterstützt werden.
Was bedeutet das für Betroffene?
Entscheidend wäre künftig also nicht nur die Höhe des Budgets. Ebenso wichtig wäre, welche konkrete Unterstützung benötigt wird, ob der jeweilige Anbieter für das Sozialraumbudget anerkannt ist und aus welchem Budget eine Leistung finanziert werden kann.
Mehr Geld bedeutet deshalb nicht automatisch mehr Flexibilität. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der monatliche Betrag steigen, gleichzeitig soll der Verwendungszweck enger werden und die bisherige Möglichkeit zum Ansparen entfallen.
Noch nicht beschlossen
Wichtig ist: Bei diesen Regelungen handelt es sich weiterhin um einen Referentenentwurf. Beträge, Voraussetzungen und einzelne Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
SAARPFLEGE verfolgt die Entwicklung der Pflegereform 2027/28 weiter und informiert über wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige.
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