Pflegebegleitung ab 2028 – was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändern soll

Nach der Feststellung eines Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viele Informationen. Doch eine häusliche Pflegesituation bleibt selten dauerhaft gleich. Wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert, beginnt die Suche nach geeigneten Hilfen häufig erneut.

Genau hier soll die im Pflegeneuordnungsgesetz geplante Pflegebegleitung ansetzen. Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll sie ab dem 1. Januar 2028 eingeführt werden.

Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Inhalte, Voraussetzungen und Termine können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändern.

Für wen ist die Pflegebegleitung vorgesehen?

Nach dem aktuellen Entwurf sollen Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen Anspruch auf Pflegebegleitung erhalten, wenn sie zu Hause versorgt werden.

Auch pflegende Angehörige und andere nahestehende Personen sollen ausdrücklich einbezogen werden.

Mehr als eine einmalige Beratung

Das geplante Angebot soll nicht nur Informationen zu einzelnen Leistungen vermitteln. Die Pflegebegleitung soll die häusliche Situation über einen längeren Zeitraum begleiten und bei Veränderungen geeignete nächste Schritte unterstützen.

Dazu soll gemeinsam betrachtet werden:

  • welche Unterstützung aktuell benötigt wird
  • wie sich die gesundheitliche und pflegerische Situation verändert
  • welche Leistungen bereits vorhanden sind
  • welche zusätzlichen Hilfen sinnvoll sein können
  • wie Angehörige entlastet werden können

Wie soll der erste Kontakt entstehen?

Besonders nach der erstmaligen Feststellung eines Pflegegrades soll die Pflegekasse einen konkreten Termin anbieten und eine Kontaktperson benennen.

Das erste Gespräch soll grundsätzlich in der häuslichen Umgebung stattfinden. Der vorgeschlagene Termin soll jedoch freiwillig bleiben und kann angenommen, verschoben oder abgesagt werden.

Hilfen besser miteinander verbinden

Die Pflegebegleitung soll auch das Zusammenspiel verschiedener Unterstützungsangebote verbessern. Dazu können Angehörige, Nachbarn, ambulante Dienste, medizinische Angebote und weitere Hilfen im Alltag gehören.

Dadurch sollen Veränderungen früher erkannt, die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten und Überlastungen in der Familie vermieden werden.

Drei wichtige Fragen

Im Kern soll die Pflegebegleitung dabei helfen, drei Fragen rechtzeitig zu beantworten:

  • Was hat sich in der Pflegesituation verändert?
  • Welche Unterstützung fehlt jetzt?
  • Wer koordiniert die nächsten Schritte?

Bis zu einer endgültigen gesetzlichen Entscheidung gelten weiterhin die heutigen Regelungen der Pflegeversicherung.

Stand: Juli 2026.

Grundlage dieses Beitrags ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Einzelne Regelungen und Termine können sich im weiteren Verfahren ändern.

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