Pflegereform 2027/2028 – was der aktuelle Entwurf vorsieht

Stand: Juli 2026. Grundlage dieses Beitrags ist der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Einzelne Regelungen, Beträge und Termine können sich im weiteren Verfahren ändern.

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung umfassend verändert werden.

Der Entwurf betrifft Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegeeinrichtungen und Versicherte. Geplant sind sowohl neue Unterstützungsangebote als auch Veränderungen bei Leistungen, Begutachtung und Finanzierung.

Warum ist eine Reform geplant?

Immer mehr Menschen benötigen Pflege. Gleichzeitig steigen die Kosten, viele Leistungen gelten als schwer verständlich und die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck.

Die Reform soll deshalb die Finanzierung stabilisieren, die häusliche Pflege stärken und Leistungen übersichtlicher gestalten.

Neue Pflegebegleitung ab 2028

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die neue Pflegebegleitung.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen fachliche Unterstützung erhalten. Hilfen sollen besser koordiniert, Überforderung früher erkannt und die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten werden.

Neue Pflegebudgets

Mehrere bisherige Leistungen sollen neu geordnet und in Budgets gebündelt werden.

Vorgesehen sind unter anderem:

– Sachleistungsbudget
– Entlastungsbudget
– Sozialraumbudget

Dadurch sollen Leistungen übersichtlicher und teilweise flexibler genutzt werden können. Welche Form für eine Person geeignet ist, hängt von der individuellen Pflegesituation ab.

Unterstützung in akuten Pflegesituationen

Wenn eine pflegende Person plötzlich ausfällt oder die Versorgung zu Hause kurzfristig nicht gesichert ist, soll ein neues Überbrückungsbudget helfen.

Vorgesehen sind unter anderem Leistungen ambulanter Notdienste und Angebote der Kurzzeitpflege.

Das digitale Pflege-Cockpit

Mit dem sogenannten Pflege-Cockpit sollen Informationen und wichtige Funktionen an einem digitalen Ort gebündelt werden.

Versicherte sollen dort später Leistungen einsehen, Anträge einreichen, Bearbeitungsstände verfolgen und passende Unterstützungsangebote finden können.

Mehr Prävention und Rehabilitation

Gesundheitliche Risiken sollen künftig früher erkannt werden. Empfehlungen zur Rehabilitation sollen häufiger erfolgen und vorhandene Fähigkeiten möglichst lange erhalten werden.

Das Ziel ist, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu verzögern oder eine Verschlechterung zu verhindern.

Auch Einschränkungen sind geplant

Der Entwurf enthält nicht nur neue Hilfen.

Vorgesehen sind auch Änderungen bei der Pflegebegutachtung, bei einzelnen Leistungen und bei der Finanzierung der Pflegeversicherung.

Für bestimmte Versicherte könnten Beiträge steigen. Einzelne Leistungen könnten eingeschränkt, später erreicht oder anders ausgezahlt werden.

Was gilt derzeit?

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Derzeit gelten weiterhin die bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegebedürftige und Angehörige müssen ihre bisherigen Leistungen aufgrund dieses Entwurfs nicht sofort verändern.

Saarpflege Ambulant wird die weitere Entwicklung verfolgen und wichtige Änderungen verständlich erklären.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder individuelle Beratung durch die zuständige Pflegekasse.

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