Kombinierte Leistungen
- Pflege und Betreuung: Kombination von pflegerischen Maßnahmen mit betreuenden Aktivitäten
- Haushaltsführung und Pflege: Integration von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit pflegerischen Tätigkeiten
Häusliche Pflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung)
Sachleistungen, erbracht durch Pflegedienst nach § 36 SGB XI:
Pflegegrad 1: keine Leistungen
Pflegegrad 2: bis zu 761,00 EUR monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.432,00 EUR monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.778,00 EUR monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.200,00 EUR monatlich
Geldleistungen an den Pflegebedürftigen zur Sicherstellung der Pflege:
Pflegegrad 1: keine Leistungen
Pflegegrad 2: bis zu 332,00 EUR monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 573,00 EUR monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 765,00 EUR monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 947,00 EUR monatlich
Kombinationsleistungen:
Kombination aus Sachleistungen und Geldleistungen.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:
Bis zu 125,00 EUR monatlich in den Pflegegraden 1 bis 5
39 SGB XI Verhinderungspflege:
Das Angebot der Verhinderungspflege unterstützt die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Die Pflegenden werden somit entlastet und eine häusliche Pflege erleichtert.
Die Verhinderungspflegeleistungen umfassen:
- Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen,
- Maßnahmen zur Sicherung der häuslichen Versorgung
Budget der Verhinderungspflege beträgt 1.612,00 EUR/ Jahr (zusätzlich Umwidmung § 42 SGB XI in Höhe von 806,00 EUR/Jahr). Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Ab dem 01.07.2025 steht ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539,00 EUR/Jahr zu.