WER HAT ANSPRUCH AUF EINE HAUSHALTSHILFE?
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe richtet sich an Frauen, die aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden oder anderen besonderen Umständen Unterstützung im Haushalt benötigen. Dies betrifft insbesondere:
- Frauen mit einer komplizierten Schwangerschaft, die ärztlich verordnet wurde und eine körperliche Schonung erfordert.
- Werdende Mütter mit starken Schwangerschaftsbeschwerden, die den Alltag beeinträchtigen, insbesondere wenn bereits kleine Kinder im Haushalt leben.
- Mütter, die sich nach einer schwierigen Geburt erholen müssen und daher zeitweise nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen.
WEITERE FÄLLE, IN DENEN EIN ANSPRUCH BESTEHT:
Nicht nur werdende Mütter haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Auch in folgenden Situationen kann eine Unterstützung beantragt werden:
- Wenn Kinder in einer Notsituation versorgt werden müssen, weil die Eltern vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern.
- Wenn erziehende Mütter oder Väter an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen und daher eine Haushaltshilfe benötigen.
- Wenn Mütter oder Väter erkranken und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung der Kinder übernehmen kann.
WIE KANN DIE HAUSHALTSHILFE AUSSEHEN?
Die Haushaltshilfe kann je nach Situation individuell gestaltet werden und umfasst beispielsweise:
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung und Haushaltspflege
- Besorgungen und Einkäufe
WIE KANN DIE HAUSHALTSHILFE BEANTRAGT WERDEN?
Der Antrag auf eine Haushaltshilfe muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Hierfür ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass eine Unterstützung im Haushalt medizinisch notwendig ist. Die Krankenkasse prüft den Antrag und übernimmt bei Genehmigung die Kosten für eine Haushaltshilfe.