Zusätzliche Unterstützung nach § 43b SGB XI für Pflegebedürftige
Wussten Sie, dass laut § 43b SGB XI Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen in Anspruch nehmen können?
Diese Leistungen zielen darauf ab:
Die Lebensqualität zu verbessern
Soziale Teilhabe und Aktivität zu fördern
Psychische und körperliche Gesundheit zu stärken
Wenn Ihre Angehörigen einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben, können sie diese wertvolle Unterstützung erhalten, die nicht nur die Grundpflege, sondern auch emotionale Betreuung umfasst.
Unser Pflegedienst steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und ist gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Wir freuen uns darauf, für Sie da zu sein! 📞 Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Pflegeleistungen zu erfahren: saarpflege-ambulant.de