Pflegereform 2027/28: Check-up 60+ und „Reha vor Pflege“ – wie Prävention Selbstständigkeit länger erhalten soll

Die geplante Pflegereform beschäftigt sich nicht nur mit neuen Budgets und Leistungen. Ein wichtiger Teil des aktuellen Kabinettsentwurfs setzt deutlich früher an: Pflegebedürftigkeit soll möglichst vermieden, hinausgezögert oder in ihrer Ausprägung verringert werden.

Zwei zentrale Bausteine sind dabei der geplante Check-up 60+ und eine stärkere Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“.

Wichtig: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgenden Regelungen sind daher geplant und noch kein endgültig geltendes neues Recht.

Was soll der Check-up 60+ sein?

Nach dem Kabinettsentwurf sollen gesetzlich Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, einen zusätzlichen Anspruch auf eine altersbezogene Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen erhalten.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung nötig: Der Check-up 60+ soll keine völlig neue und von anderen Vorsorgeuntersuchungen getrennte Untersuchung werden.

Geplant ist vielmehr, die bereits bestehende allgemeine Gesundheitsuntersuchung um Inhalte zu ergänzen, die im höheren Lebensalter für den Erhalt von Selbstständigkeit und Funktionsfähigkeit besonders wichtig sein können.

Welche Risiken sollen früher erkannt werden?

Der Entwurf richtet den Blick nicht ausschließlich auf bereits diagnostizierte Erkrankungen.

Berücksichtigt werden sollen auch gesundheitliche Risiken und Belastungen, die später zu funktionellen Einschränkungen, einem Verlust von Selbstständigkeit oder Pflegebedürftigkeit beitragen können.

In der Begründung des Kabinettsentwurfs werden beispielsweise genannt:

  • Einschränkungen der Mobilität,
  • Gleichgewichts- und Gangstörungen,
  • Risiken einer Mangelernährung,
  • mögliche Probleme durch Polypharmazie beziehungsweise Arzneimittelwechselwirkungen,
  • Hinweise auf beginnende neurodegenerative Prozesse,
  • Einschränkungen beim Hören und Sehen,
  • Verlust von Muskelmasse beziehungsweise Sarkopenie,
  • psychosoziale Belastungen wie Einsamkeit.

Das Ziel besteht darin, solche Risiken möglichst zu erkennen, bevor daraus ein dauerhafter Verlust von Selbstständigkeit entsteht.

Zum Check-up gehört auch Beratung

Die geplante Untersuchung soll nicht bei der Feststellung eines Risikos enden.

Vorgesehen ist auch eine präventionsorientierte Beratung zu Maßnahmen, die dazu beitragen können, Selbstständigkeit und Funktionsfähigkeit zu erhalten und Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Dabei können auch Hinweise auf bereits bestehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung oder auf andere geeignete Unterstützungsangebote einbezogen werden.

Was beim Check-up 60+ noch nicht feststeht

Heute lässt sich noch nicht seriös sagen, wie der Check-up 60+ in der Praxis im Einzelnen aussehen wird.

Der Kabinettsentwurf schafft den gesetzlichen Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung der altersbezogenen Untersuchung soll der Gemeinsame Bundesausschuss regeln.

Nach dem derzeitigen Entwurf soll dies erstmals bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen.

Deshalb sollte man derzeit nicht von festen Untersuchungsabläufen oder einer bereits verfügbaren neuen Leistung ausgehen.

Was bedeutet „Reha vor Pflege“?

Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ existiert bereits heute.

Die Idee dahinter ist einfach: Wenn Rehabilitation dazu beitragen kann, Fähigkeiten wiederzugewinnen, Selbstständigkeit zu verbessern oder den Pflegebedarf zu reduzieren, sollte diese Möglichkeit berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Pflegebegutachtung können deshalb bereits heute Empfehlungen zu rehabilitativen Maßnahmen ausgesprochen werden.

Was soll sich durch die Reform ändern?

Der Kabinettsentwurf will die Rehabilitation bei der Pflegebegutachtung stärker in den Mittelpunkt stellen.

Gutachterinnen und Gutachter sollen das individuelle Rehabilitationspotenzial genauer berücksichtigen.

Die Begründung des Entwurfs geht dabei davon aus, dass eine Rehabilitationsempfehlung insbesondere dann ernsthaft geprüft werden sollte, wenn dadurch Fähigkeiten zurückgewonnen oder die Selbstständigkeit verbessert werden könnte.

Wenn eine Rehabilitation nicht empfohlen wird, sollen die entgegenstehenden Gründe konkret auf den jeweiligen Einzelfall bezogen werden.

Prävention bedeutet nicht, dass Pflegebedürftigkeit immer vermeidbar ist

Auch eine stärkere Prävention kann nicht verhindern, dass Menschen aufgrund von Erkrankungen, Behinderungen oder altersbedingten Veränderungen pflegebedürftig werden.

Das Ziel der Reform ist deshalb nicht das Versprechen, Pflegebedürftigkeit vollständig zu verhindern.

Vielmehr sollen beeinflussbare Risiken früher erkannt, vorhandene Möglichkeiten besser genutzt und vermeidbare Verschlechterungen möglichst hinausgezögert werden.

Warum dieser Ansatz für die häusliche Pflege wichtig ist

Je länger Selbstständigkeit erhalten werden kann, desto länger können viele Menschen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten.

Davon profitieren nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Angehörige können entlastet werden, wenn gesundheitliche Risiken früh erkannt und passende Unterstützungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.

Der neue Ansatz verbindet deshalb Prävention, Rehabilitation und die spätere pflegerische Versorgung stärker miteinander.

Aktueller Stand der Reform

Grundlage dieses Beitrags ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einzelne Regelungen können sich daher im weiteren Verfahren noch verändern.

SAARPFLEGE Ambulant begleitet die Entwicklung weiter und informiert darüber, welche Regelungen am Ende tatsächlich beschlossen werden.

Video zum Thema

Dieses Thema erklären wir auch in Folge 10 unserer Reihe zur Pflegereform 2027/28:

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