Ambulante Alten- und Krankenpflege nach § 45b SGB XI: Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen
Wusstest du, dass pflegebedürftige Menschen, die zuhause betreut werden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben? Diese Unterstützung fällt unter den § 45b SGB XI und ist eine wertvolle Hilfe für pflegende Angehörige sowie die Betroffenen selbst.
Was beinhaltet § 45b SGB XI?Dieser Paragraph ermöglicht es Pflegebedürftigen, monatlich bis zu 125 Euro für sogenannte Entlastungsleistungen zu nutzen. Dazu zählen:
- Betreuung im Alltag: Unterstützung bei täglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Spaziergängen.
- Entlastung der Angehörigen: Entlastung der pflegenden Angehörigen durch Betreuung des Pflegebedürftigen.
- Begleitung bei Terminen: Hilfestellung bei Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen.
Wer hat Anspruch?Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Wie kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?Die 125 Euro monatlich können für ambulante Pflegedienste oder andere zugelassene Anbieter verwendet werden. Wichtig ist, dass die Angebote zur Unterstützung im Alltag zugelassen sind.
Nutze diese wertvolle Hilfe, um dir und deinen Angehörigen den Alltag zu erleichtern! Wir von SAARPFLEGE Ambulante Alten- und Krankenpflege stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktiere uns gerne, um mehr zu erfahren oder direkt Unterstützung zu erhalten!
Kontakt: 0681 958 163 933