Pflegereform 2027/28: Verhinderungspflege – wer zahlt künftig?

Muss die Verhinderungspflege ab 2027 wirklich aus dem bisherigen Pflegegeld bezahlt werden? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Nach dem aktuellen Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll die Verhinderungspflege nicht ersatzlos abgeschafft werden. Geplant ist vielmehr, die Finanzierung der Ersatzpflege neu zu organisieren.

Wie funktioniert Verhinderungspflege heute?

Im Jahr 2026 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.

Sie kommt beispielsweise infrage, wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen zeitweise verhindert ist und eine Ersatzpflege notwendig wird.

Was soll sich ab 2027 ändern?

Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die bisherige gesonderte Abrechnung der Verhinderungspflege aufzugeben.

Leistungen der Ersatzpflege sollen künftig je nach Pflegesituation über verschiedene neue Budgets finanziert werden können.

Entlastungsbudget statt Pflegegeld

Das bisherige Pflegegeld soll nach dem Entwurf durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden. Die vorgesehenen Leistungsbeträge liegen über dem bisherigen Pflegegeld.

Dieses Budget soll weiterhin ermöglichen, die häusliche Pflege selbst zu organisieren. Bei einer geplanten Abwesenheit der Pflegeperson kann daraus künftig auch notwendige Ersatzpflege finanziert werden.

Das bedeutet nicht, dass die Verhinderungspflege plötzlich aus dem privaten Einkommen bezahlt werden muss. Das Entlastungsbudget bleibt eine Leistung der Pflegeversicherung. Wird ein Teil davon für Ersatzpflege eingesetzt, steht dieser Betrag allerdings nicht gleichzeitig für andere Zwecke innerhalb des Budgets zur Verfügung.

Was ist mit einem ambulanten Pflegedienst?

Wird die Ersatzpflege professionell durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst organisiert, kann nach dem aktuellen Entwurf auch das neue Sachleistungsbudget eine Rolle spielen.

Welche Leistung künftig eingesetzt wird, hängt deshalb stärker davon ab, wie die Versorgung organisiert wird.

Und wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt?

Für akute und nicht vorhersehbare Pflegesituationen sieht der Entwurf zusätzlich ein neues Überbrückungsbudget vor. Es soll helfen, die Versorgung kurzfristig zu stabilisieren, beispielsweise bei einem ungeplanten Ausfall der Hauptpflegeperson.

Wird die Verhinderungspflege also abgeschafft?

Nach dem aktuellen Referentenentwurf nicht ersatzlos. Die bisherigen Leistungen sollen vielmehr in ein neues System unterschiedlicher Budgets integriert werden.

Wichtig: Beim Pflegeneuordnungsgesetz handelt es sich derzeit noch um einen Referentenentwurf. Inhalte, Beträge und Termine können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

SAARPFLEGE Ambulant verfolgt die Entwicklung der Pflegereform weiter und informiert verständlich über geplante Änderungen und deren mögliche Bedeutung für die häusliche Pflege.

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand August 2026.