Entlastung für pflegende Eltern – diese Hilfen stehen Ihnen zu
Ein Kind mit Behinderung zu pflegen bedeutet Liebe, aber auch große Verantwortung. Welche Unterstützung gibt es für betroffene Familien?
Die Pflege eines behinderten Kindes stellt Eltern täglich vor emotionale, organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Entlastungsmöglichkeiten Ihnen zustehen.
1. Pflegegeld und Sachleistungen
Pflegebedürftige Kinder haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung:
• Pflegegeld bei häuslicher Betreuung
• Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste
• Kombination beider Formen möglich
Je nach Pflegegrad kann die Unterstützung deutlich variieren – ein Pflegegrad-Antrag ist daher essenziell.
2. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
Familien können zusätzlich entlastet werden durch:
• 135 € Entlastungsbetrag pro Monat für Betreuung und Alltagsbegleitung
• Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Jahr für Ersatzpflege
3. Kuren und Familienunterstützende Maßnahmen
Eltern dürfen nicht vergessen: Auch sie haben ein Recht auf Erholung.
• Vorsorge- und Rehabilitationskuren für pflegende Eltern
• Familienferienstätten mit spezieller Betreuung
• Unterstützung durch Sozialverbände oder kirchliche Träger
4. Familienpflegezeit und Freistellungen
Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen ist schwer. Hier helfen:
• Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate reduzierte Arbeitszeit
• Pflegezeitgesetz: bis zu 6 Monate vollständige Freistellung
• Anspruch auf zinsloses Darlehen zur Einkommenssicherung
💡 Fazit:
Pflegende Eltern leisten Großes – doch sie müssen nicht alles alleine tragen. Mit den richtigen Informationen und Anträgen steht Ihnen vielfältige Entlastung zu.
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