Ambulante Pflege zu Hause: Ihre Rechte nach §36 SGB XI
Wussten Sie, dass Ihre Liebsten professionelle Pflege direkt bei Ihnen zu Hause erhalten können – ohne ihre gewohnte Umgebung verlassen zu müssen? Genau das garantiert §36 SGB XI!
Hier ist, wie es funktioniert:
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- Pflege zu Hause – Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, können alle notwendigen Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden erhalten. Egal, ob es sich um Hilfe bei der Körperpflege oder Unterstützung im Haushalt handelt – die Pflege kommt direkt nach Hause.
- Wer hat Anspruch? – Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) haben das Recht auf ambulante Pflege. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
- Finanzierung – Die Pflegeversicherung (Pflegeversicherung) übernimmt die Kosten für ambulante Pflegedienste. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad ab: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen werden abgedeckt. So bleibt die Pflege erschwinglich und individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst.
- Warum ambulante Pflege? – Ein vertrautes Zuhause sorgt für Sicherheit und Wohlbefinden, und die Möglichkeit zur Selbstbestimmung bleibt erhalten. Ihre Angehörigen können weiterhin in ihrem eigenen Rhythmus leben, während sie gleichzeitig die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.
Das bedeutet: Lebensqualität und professionelle Pflege gehen Hand in Hand!