Die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person kann sehr zeitintensiv sein. Aufgrund dessen wird Ihr eigenes Privatleben womöglich stark eingeschränkt, und eigene Bedürfnisse müssen dann in den Hintergrund treten. Der Gesetzgeber hat mit der Verhinderungspflege eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie sich auch zeitweise um Ihre Angelegenheiten wie kurzfristige Termine kümmern können.
Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können:
Voraussetzungen
- Sie pflegen einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung.
- Die Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt.
- Die zu pflegende Person besitzt mindestens Pflegegrad 2.
- Sie erhalten von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Pflegegeld.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Häufig wird auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgegriffen.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und lassen Sie sich unterstützen! 0681 958 163 930