AUFNAHMEGESPRÄCH

Die Grundlage für unsere künftige Zusammenarbeit wird beim ersten Kontakt mit dem neuen Kunden und seinen Angehörigen gelegt. Wir betrachten uns als Partner für die Pflege der Angehörigen und legen großen Wert darauf, die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten sowohl der Kunden als auch ihrer Angehörigen zu respektieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten. Sobald Sie uns kontaktieren, wird eines unserer Pflegedienstleitungen einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren, bei dem der Pflegebedarf ermittelt wird.
Das Erstgespräch dient dazu, wichtige Informationen zu klären, um eine individuell angepasste Pflege sicherzustellen. Hierzu gehören:
Häufigkeit und Art der benötigten Pflegetätigkeiten: Es wird besprochen, wie oft der Pflegedienst erforderlich ist und welche spezifischen Aufgaben ausgeführt werden müssen.
Eigenleistungen der Angehörigen: Es wird ermittelt, welche Unterstützung die Angehörigen leisten können, um die Pflege effektiv zu gestalten.
Notwendige Hilfsmittel: Es wird überprüft, welche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege bestmöglich zu unterstützen.
Umbau des Wohnraums: Die Frage, ob Anpassungen im Wohnraum erforderlich sind, wird besprochen, um die Sicherheit und den Komfort des Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Pflegegrad-Beantragung: Falls erforderlich, wird erörtert, ob ein Pflegegrad beantragt werden sollte, um finanzielle Unterstützung für die Pflegeleistungen zu erhalten.
Diese Aspekte helfen dabei, ein umfassendes Verständnis für die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zu entwickeln, was wiederum die Grundlage für eine effiziente und maßgeschneiderte Pflege bildet.

PFLEGEGRADE

Die Pflegebedürftigkeit eines Individuums wird gemäß dem Sozialgesetzbuch SGB XI geregelt. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2017 die Pflegegrade eingeführt, wobei der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt wird. Die Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) verwenden seit 2017 ein Punktesystem, um die Selbstständigkeit eines Antragstellers zu bewerten. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist sein Pflegegrad, und seine Pflegekasse genehmigt entsprechend mehr Pflege- und Betreuungsleistungen.
Die Pflegegrade sind wie folgt definiert:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Diese Einteilung ermöglicht eine differenzierte Einschätzung und Zuweisung von Pflegeleistungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Einschränkungen der pflegebedürftigen Person.

Die Pflegegrade werden durch die Bewertung in verschiedenen Modulen ermittelt, die die verschiedenen Aspekte der Selbstständigkeit und Beeinträchtigungen abdecken. Hier sind die Module und ihre Schwerpunkte:
Mobilität: Bezieht sich auf die Fähigkeit zur Fortbewegung und Mobilität.
Selbstversorgung: Umfasst die Selbstständigkeit bei alltäglichen Aktivitäten wie Essen, Waschen und Anziehen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Bewertet die geistigen und sprachlichen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.
Verhaltensweisen und psychische Probleme: Berücksichtigt emotionale und psychische Aspekte sowie das Verhalten der pflegebedürftigen Person.
Anforderung und Belastung: Betrachtet die Anforderungen und Belastungen im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Bewertet die Fähigkeit, den Alltag zu organisieren und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
Je nach Punktzahl in diesen Modulen wird die Gesamtbewertung vorgenommen, die dann einem der fünf Pflegegrade zugeordnet wird. Eine höhere Punktzahl deutet auf eine höhere Beeinträchtigung hin und führt zu einem entsprechend höheren Pflegegrad. Dieses System ermöglicht eine differenzierte Einschätzung der Bedürfnisse und eine maßgeschneiderte Zuweisung von Pflegeleistungen.

PFLEGEBERATUNGSEINSATZ

Wenn Sie selbst die Pflege erbringen und Pflegegeld gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz beziehen, bieten wir Ihnen Beratungen zu Hause an und geben Ihnen Anregungen sowie Hilfestellungen zur Verbesserung der Pflegesituation. Diese Beratungsbesuche sind von der Pflegekasse vorgeschrieben und müssen in bestimmten zeitlichen Abständen von einem von der Krankenkasse zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden. Ihr Zweck besteht darin, die Qualität der Betreuung zu sichern, regelmäßige Unterstützung und Beratung für die häuslichen Pflegenden bereitzustellen und Fragen zu beantworten, die im Laufe der Zeit auftreten können.
Die zeitlichen Abstände für diese Beratungsbesuche sind wie folgt:
Bei Pflegegrad 1, 2 und 3: Einmal halbjährlich.
Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal vierteljährlich.
Die Kosten für diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen, und die Abrechnung erfolgt durch den Pflegedienst. Dieser Prozess gewährleistet eine kontinuierliche Unterstützung und Anleitung für die Pflegenden sowie eine regelmäßige Überprüfung der Pflegesituation.

BERATUNG und BEGLEITUNG

Zusätzlich stehen Ihnen jederzeit folgende Leistungen zur Verfügung:
Bereitschaftsdienst rund um die Uhr: Unser Team ist in Notfällen erreichbar, um Ihnen Unterstützung zu bieten.
Unterstützung bei Anträgen und Korrespondenz mit Leistungsträgern: Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und der Kommunikation mit relevanten Leistungsträgern, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Leistungen in Anspruch nehmen können.
Enge Zusammenarbeit mit Ihren behandelnden Ärzten: Wir pflegen den Kontakt mit Ihren Ärzten, um eine umfassende und abgestimmte Versorgung sicherzustellen.
Beratung bei sozialrechtlichen Fragen: Bei Fragen im Bereich des Sozialrechts bieten wir Ihnen fachkundige Beratung und Unterstützung.
Unterstützung im Feststellungs- und Begutachtungsverfahren: Wir begleiten Sie im Prozess der Feststellung und Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Unterstützung im Widerspruchs- und Klageverfahren: Falls erforderlich, unterstützen wir Sie aktiv im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Begleitung und Versorgung in der letzten Lebensphase: In schwierigen Zeiten stehen wir Ihnen einfühlsam zur Seite und bieten Unterstützung und Versorgung in der letzten Lebensphase.
Und vieles mehr: Wir sind bestrebt, Ihnen umfassende Hilfe und Betreuung zu bieten, die über die genannten Leistungen hinausgeht.
Zögern Sie nicht, unsere Service-Rufnummer jederzeit zu nutzen, um einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserer Pflegedienstleitung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da.

FINANZIERUNG

Die Kosten für unsere Leistungen in den Bereichen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden in der Regel von der “Sozialen Pflegeversicherung” (SGB XI) oder der “Gesetzlichen Krankenversicherung” (SGB V) übernommen.
Die Finanzierung der Grundpflege ist über die Pflegeversicherung möglich, vorausgesetzt, dass bei Ihnen ein Pflegegrad besteht. Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel mit Ihrer Krankenkasse verbunden ist.
Für die Finanzierung der Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden muss.
Die “Hilfe zur Pflege” und die “Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes” können auch über die Sozialhilfe (SGB XII) finanziert werden.
Die Pflegeexperten von SAARPFLEGE verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den verschiedenen Kostenträgern und haben das notwendige Fachwissen, um eine bestmögliche Versorgung für die Patienten sicherzustellen.