Pflegefachkraft Ambulante Alten- und Krankenpflege

Arbeitszeit

  • Voll- oder Teilzeit
  • 2 Schicht System
  • Zum 1. oder 15. des Monats Einstellung möglich
  • Keine Nachtdienste
  • Wochenendeinsätze: jedes 3 Wochenende
  • Jede dritte Woche nur Spätdienst
  • Entlohnung nach regional üblichem Niveau für die Beschäftigtengruppe mit dreijähriger Ausbildung

Arbeitsort

  • Saarbrücken

Vorteile bei SAARPFLEGE

  • Wohnortnahe Einsätze und flexible Dienstplanung
  • Individuelle, fundierte Einarbeitung
  • Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem freundlichen Team
  • Langfristige Zusammenarbeit
  • Persönlicher Austausch und direkte Kommunikation mit der Pflegedienstleitung
  • Berufliche Weiterbildung, sowie Aufstiegsmöglichkeiten

Weiterbildung

  • Hygienebeauftragte/r
  • Qualitätsmanagement
  • Wundmanagement
  • Praxisanleitung
  • Leitende Pflegefachkraft

Voraussetzungen:

  • Führerschein Kl. B
  • Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft
  • Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
  • Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
Pflegehilfskraft Ambulante Alten- und Krankenpflege

Arbeitszeit

  • Teilzeit 75 % oder 50 %
  • 2 Schicht System, Früh oder Spät
  • Zum 1. oder 15. des Monats Einstellung möglich
  • Keine Nachtdienste
  • Wochenendeinsätze: keine Doppelte Dienste
  • Entlohnung nach regional üblichem Niveau

Arbeitsort

  • Saarbrücken

Vorteile bei SAARPFLEGE

  • Wohnortnahe Einsätze und flexible Dienstplanung
  • Individuelle, fundierte Einarbeitung
  • Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem freundlichen Team
  • Langfristige Zusammenarbeit
  • Berufliche Weiterbildung, sowie Aufstiegsmöglichkeiten
  • Persönlicher Austausch und direkte Kommunikation mit der Pflegedienstleitung

Voraussetzungen:

  • Führerschein Kl. B
  • Abgeschlossene 1- jährige Ausbildung als Pflegehilfskraft oder vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
  • Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
Pflegeassistenten Ambulante Alten- und Krankenpflege

Arbeitszeit

  • Teilzeit 75 % oder 50 %
  • 2 Schicht System, Früh oder Spät
  • Zum 1. oder 15. des Monats Einstellung möglich
  • Keine Nachtdienste
  • Wochenendeinsätze: keine Doppelte Dienste
  • Entlohnung nach regional üblichem Niveau

Arbeitsort

  • Saarbrücken

Vorteile bei SAARPFLEGE

  • Wohnortnahe Einsätze und flexible Dienstplanung
  • Individuelle, fundierte Einarbeitung
  • Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem freundlichen Team
  • Langfristige Zusammenarbeit
  • Berufliche Weiterbildung, sowie Aufstiegsmöglichkeiten
  • Persönlicher Austausch und direkte Kommunikation mit der Pflegedienstleitung

Voraussetzungen

  • Führerschein Kl. B
  • Abgeschlossene 2- jährige Ausbildung als Pflegeassistent (m/w/d)
  • Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
  • Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
Hauswirtschaftshelfer Ambulante Alten- und Krankenpflege

Arbeitszeit

  • Teilzeit 50 % (Arbeitszeit ab 8 Uhr bis 14 Uhr) oder 75 % (Arbeitszeit ab 8 Uhr bis 16 Uhr)
  • Arbeitszeit von Montag bis Freitag
  • Zum 1. oder 15. des Monats Einstellung möglich
  • Keine Nachtdienste
  • Keine Wochenendeinsätze:
  • Entlohnung nach Tariflohn in der Pflege
  • Bis zu 29 Tage Urlaub

Vorteile bei SAARPFLEGE

  • Wohnortnahe Einsätze und flexible Dienstplanung
  • Patientenunabhängige, sichere Arbeitsverträge
  • Befristete Einstellung auf 1 Jahr, danach Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich
  • Individuelle, fundierte Einarbeitung
  • Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem freundlichen Team
  • Aufstiegsmöglichkeiten (Ausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachleute) Für die Ausbildung benötigt man: Führerschein Kl. B, Deutsch B2 und Anerkennung eines Schulabschlusses.

Ihre Aufgaben

  • Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen verschiedenen Alters
  • Fachgerechte Verpflegung
  • Sachgerechte Haus- und Textilreinigung
  • Einkauf von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen.
  • Serviceleistungen (Botengänge, Terminvereinbarungen etc.)

Voraussetzungen

  • Kein Führerschein notwendig
  • Idealerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Hauswirtschaft
  • Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
  • Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
Für 3-jährige oder 2-jährige Ausbildung Ambulante Alten- und Krankenpflege

Was lernen Sie in der Praxis?

  • Pflegen, betreuen und beraten von hilfsbedürftigen älteren Menschen
  • Unterstützung bei Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Konversation mit den Pflegebedürftigen
  • Ambulante Pflege(Hauswirtschaft, Körperpflege, Medizinische Versorgung)
  • EDV in der Pflege

Was lernen Sie in der Berufsschule?

  • Aufgaben und Konzepte in der Pflege
  • Unterstützung der Menschen bei der Lebensgestaltung
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Pflegefachmann/frau oder Pflegeassistent/in als Beruf
  • EDV in der Pflege

Was bietet SAARPFLEGE?

  • Fachkundige Anleitung in der Praxis durch erfahrene Mentoren innerhalb der Einrichtung
  • Gelegenheit zur Klärung sämtlicher offener Fragen durch regelmäßige Rücksprachemöglichkeiten
  • Integrierte Verbindung von theoretischem Wissen und praktischer Umsetzung
  • Möglichkeit zum Wechsel der Einsatzstelle während der Ausbildung, um verschiedene Schwerpunkte kennenzulernen
  • Umfassende Betreuung und Unterstützung von allen Seiten

Wie viel Geld gibt´s?

Zurzeit beträgt die Ausbildungsvergütung (monatlich brutto):

im 1. Ausbildungsjahr: ca. 1.340,69 €
im 2. Ausbildungsjahr: ca. 1.402,07 €
im 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.503,38 €

Voraussetzungen:

  • Führerschein Kl. B, spätestens jedoch zum Ende des 1. Ausbildungsjahres.
  • Deutsch Niveau B2
  • Hauptschulabschluss für 2-jährige Ausbildung Pflegeassistent/-in (m/w/d)
  • Mittlerer Bildungsabschluss für 3-jährige Ausbildung Pflegefachmann/-frau (m/w/d)
  • Empathie, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

Bewerbung & Kontakt

Ihr erster Schritt in die Pflege bei SAARPFLEGE

Kontaktinformationen
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Bitte wählen Sie Ihre pflegerische Qualifikation aus.

VLK 8 – Kleine Grundpflege mit Lagern & Essen

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörpers. Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

Beispiel 3: Nach der Morgenversorgung gehen Sie gemeinsam zum Frühstückstisch. Die Pflegekraft reicht Ihnen mundgerecht vorbereitete Frühstücksbrote an und ermuntert Sie zum Trinken.
Nach dem Essen reicht sie Ihnen ein feuchtes Tuch zur Reinigung von Mund und Händen.

Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.

Beispiel 5: Der Pflegekunde hat eine Ganzwaschung vereinbart, will aber die Zähne lieber nach dem Frühstück selber putzen. Der Pflegedienst hat die wesentliche Teile der Leistung erbracht und wird diese abrechnen. Auch wenn die Pflegekraft beispielsweise das Anziehen der Kleidung nur beaufsichtigt oder anleitet, aber nicht selbst übernimmt, sind die wesentlichen Teile der Leistung erbracht und werden am Monatsende in der Abrechnung aufgeführt.

VLK 7 – Große Grundpflege mit Lagern & Essen

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

Beispiel 3: Nach der Morgenversorgung gehen Sie gemeinsam zum Frühstückstisch. Die Pflegekraft reicht Ihnen mundgerecht vorbereitete Frühstücksbrote an und ermuntert Sie zum Trinken.
Nach dem Essen reicht sie Ihnen ein feuchtes Tuch zur Reinigung von Mund und Händen.

Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.

VLK 6 – Kleine Grundpflege mit Lagern & Ausscheidung

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörpers. Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

Beispiel 3: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.

VLK 5 – Große Grundpflege mit Lagern & Ausscheidung

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

Beispiel 3: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.

VLK 4 – Kleine Grundpflege mit Hilfe bei der Ausscheidung

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörper.Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

VLK 3 – Kleine Grundpflege mit Lagern & Essen

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörpers. Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

Beispiel 3: Die Pflegekraft brüht morgens frischen Kaffee auf und belegt nach Ihren Wünschen das Frühstücksbrot / Die Pflegekraft richtet das vom Menüservice gelieferte Essen auf dem Teller an.

Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.

VLK 2 – Große Grundpflege mit Hilfe bei der Ausscheidung

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

VLK 1 – Große Grundpflege mit Lagern & Essen

Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.

Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.

Beispiel 3: Die Pflegekraft brüht morgens frischen Kaffee auf und belegt nach Ihren Wünschen das Frühstücksbrot / Die Pflegekraft richtet das vom Menüservice gelieferte Essen auf dem Teller an.

Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.

Kombinierte Leistungen

  • Pflege und Betreuung: Kombination von pflegerischen Maßnahmen mit betreuenden Aktivitäten
  • Haushaltsführung und Pflege: Integration von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen mit pflegerischen Tätigkeiten

Häusliche Pflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung)
Sachleistungen, erbracht durch Pflegedienst nach § 36 SGB XI:

  • Pflegegrad 1: keine Leistungen
  • Pflegegrad 2: bis zu 761,00 EUR monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432,00 EUR monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778,00 EUR monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200,00 EUR monatlich

Geldleistungen an den Pflegebedürftigen zur Sicherstellung der Pflege:

  • Pflegegrad 1: keine Leistungen
  • Pflegegrad 2: bis zu 332,00 EUR monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 573,00 EUR monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 765,00 EUR monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 947,00 EUR monatlich

Kombinationsleistungen:

Kombination aus Sachleistungen und Geldleistungen.

 

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:

Bis zu 125,00 EUR monatlich in den Pflegegraden 1 bis 5

39 SGB XI Verhinderungspflege:

Das Angebot der Verhinderungspflege unterstützt die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Die Pflegenden werden somit entlastet und eine häusliche Pflege erleichtert.

Die Verhinderungspflegeleistungen umfassen:

  • Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen,
  • Maßnahmen zur Sicherung der häuslichen Versorgung

Budget der Verhinderungspflege beträgt 1.612,00 EUR/ Jahr (zusätzlich Umwidmung § 42 SGB XI in Höhe von 806,00 EUR/Jahr). Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Ab dem 01.07.2025 steht ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539,00 EUR/Jahr zu.

Medizinische Versorgung

  • Medikamentenmanagement: Verabreichung und Überwachung von Medikamenten
  • Wundversorgung: Behandlung und Verbandwechsel
  • Injektionen und Infusionen: Verabreichung unter Aufsicht
  • Vitalzeichenüberwachung: Messung von Blutdruck, Puls, Temperatur, Blutzucker
  • Koordination mit anderen Gesundheitsdienstleistern: Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten

Pflegeberatung

  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist kostenfrei für Pflegebedürftige und Angehörige. Die Kosten werden von den Pflegekassen übernommen.
  • Individuelle Beratung: Persönliche Gespräche, um die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen des Patienten zu verstehen.
  • Pflegeplanung: Unterstützung bei der Entwicklung eines individuellen Pflegeplans, der die Bedürfnisse, Wünsche und Ziele des Patienten berücksichtigt.
  • Information über Pflegeleistungen: Bereitstellung von Informationen zu verfügbaren Pflegeleistungen, finanzieller Unterstützung und rechtlichen Aspekten der Pflege.
  • Langfristige Unterstützung: Kontinuierliche Begleitung über einen längeren Zeitraum hinweg, um sicherzustellen, dass sich die Pflegebedürfnisse entsprechend ändern und entwickeln können.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben wie Reinigung, Wäsche und Geschirrspülen
  • Hilfe beim Einkaufen von Lebensmitteln und anderen Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten entsprechend den individuellen Bedürfnissen
  • Beratung und Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit
  • Organisation von Haushaltsabläufen und Terminen
  • Ziel: Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität in der vertrauten Umgebung
  • Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben wie Reinigung, Wäsche und Geschirrspülen
  • Hilfe beim Einkaufen von Lebensmitteln und anderen Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten entsprechend den individuellen Bedürfnissen
  • Beratung und Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit
  • Organisation von Haushaltsabläufen und Terminen
  • Ziel: Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität in der vertrauten Umgebung
  • Hilfe im Haushalt bei Schwangerschaft

Betreuungsleistungen

  • Soziale Unterstützung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen, Einsamkeit reduzieren
  • Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL): Ankleiden, Waschen, Essen
  • Begleitung zu Terminen außerhalb des Hauses: Arztbesuche, Therapien
  • Beschäftigung und Freizeitgestaltung: Spaziergänge, Spiele, Lesen, kreative Aktivitäten
  • Erinnerungsdienste: Unterstützung bei der Einhaltung von Terminen
  • Hilfe bei administrativen Aufgaben: Ausfüllen von Formularen, Organisieren von Unterlagen
  • Familienunterstützung: Beratung und Entlastung für Angehörige und Betreuer

Grundpflege

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Mund- und Zahnpflege, Rasieren, Nagel- und Haarpflege.
  • Ernährung: Zubereitung von Mahlzeiten, Füttern, Anreichen von Nahrungsmitteln und Getränken.
  • Ausscheidung: Unterstützung bei Toilettengängen, Inkontinenzmanagement, Bereitstellung von Hilfsmitteln.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Umsetzen, Verwendung von Gehhilfen wie Rollstühlen.
  • Kleidung: Hilfe beim An- und Auskleiden