SAARPFLEGE Ambulant
Es wurden keine Beiträge für die angegebenen Abfrageparameter gefunden.
Es wurden keine Beiträge für die angegebenen Abfrageparameter gefunden.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Arbeitszeit
Arbeitsort
Vorteile bei SAARPFLEGE
Weiterbildung
Voraussetzungen:
Arbeitszeit
Arbeitsort
Vorteile bei SAARPFLEGE
Voraussetzungen:
Arbeitszeit
Arbeitsort
Vorteile bei SAARPFLEGE
Voraussetzungen
Arbeitszeit
Vorteile bei SAARPFLEGE
Ihre Aufgaben
Voraussetzungen
Was lernen Sie in der Praxis?
Was lernen Sie in der Berufsschule?
Was bietet SAARPFLEGE?
Wie viel Geld gibt´s?
Zurzeit beträgt die Ausbildungsvergütung (monatlich brutto):
im 1. Ausbildungsjahr: ca. 1.340,69 €
im 2. Ausbildungsjahr: ca. 1.402,07 €
im 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.503,38 €
Voraussetzungen:
Ihr erster Schritt in die Pflege bei SAARPFLEGE
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörpers. Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 3: Nach der Morgenversorgung gehen Sie gemeinsam zum Frühstückstisch. Die Pflegekraft reicht Ihnen mundgerecht vorbereitete Frühstücksbrote an und ermuntert Sie zum Trinken.
Nach dem Essen reicht sie Ihnen ein feuchtes Tuch zur Reinigung von Mund und Händen.
Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.
Beispiel 5: Der Pflegekunde hat eine Ganzwaschung vereinbart, will aber die Zähne lieber nach dem Frühstück selber putzen. Der Pflegedienst hat die wesentliche Teile der Leistung erbracht und wird diese abrechnen. Auch wenn die Pflegekraft beispielsweise das Anziehen der Kleidung nur beaufsichtigt oder anleitet, aber nicht selbst übernimmt, sind die wesentlichen Teile der Leistung erbracht und werden am Monatsende in der Abrechnung aufgeführt.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 3: Nach der Morgenversorgung gehen Sie gemeinsam zum Frühstückstisch. Die Pflegekraft reicht Ihnen mundgerecht vorbereitete Frühstücksbrote an und ermuntert Sie zum Trinken.
Nach dem Essen reicht sie Ihnen ein feuchtes Tuch zur Reinigung von Mund und Händen.
Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörpers. Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 3: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 3: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörper.Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie abends im Bad beim Waschen und Ankleiden des Oberkörpers. Sie bereitet die Mund- und Zahnpflege vor und gibt notwendige Unterstützung.
Oder Die Pflegekraft kommt und leitet Sie im Bad beim Waschen des Intimbereichs an und abschließend assistiert sie beim Ankleiden von Strümpfen, Unterhose und Hose.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 3: Die Pflegekraft brüht morgens frischen Kaffee auf und belegt nach Ihren Wünschen das Frühstücksbrot / Die Pflegekraft richtet das vom Menüservice gelieferte Essen auf dem Teller an.
Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 1: Die Pflegekraft unterstützt Sie morgens im Bad beim Waschen von Ober- und Unterkörper. Gemeinsam suchen Sie die Kleidung aus und die Pflegekraft assistiert beim Anziehen.
Beispiel 2: Während der morgendlichen Versorgung unterstützt Sie die Pflegekraft beim Toilettengang / Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Anlegen der Inkontinenzversorgung.
Beispiel 3: Die Pflegekraft brüht morgens frischen Kaffee auf und belegt nach Ihren Wünschen das Frühstücksbrot / Die Pflegekraft richtet das vom Menüservice gelieferte Essen auf dem Teller an.
Beispiel 4: Die Pflegekraft schüttelt das Kopfkissen auf, zieht das Laken glatt und faltet die Decke zusammen. Dabei achtet sie auf Verschmutzungen und wechselt ggf. die Bettwäsche.
Unter Einsatz der vorhandenen Lagerungshilfsmittel erreichen Sie mit der Pflegekraft eine Position im Bett, in der Sie bequem und schmerzfrei liegen können.
Häusliche Pflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung)
Sachleistungen, erbracht durch Pflegedienst nach § 36 SGB XI:
Geldleistungen an den Pflegebedürftigen zur Sicherstellung der Pflege:
Kombinationsleistungen:
Kombination aus Sachleistungen und Geldleistungen.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:
Bis zu 125,00 EUR monatlich in den Pflegegraden 1 bis 5
39 SGB XI Verhinderungspflege:
Das Angebot der Verhinderungspflege unterstützt die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Die Pflegenden werden somit entlastet und eine häusliche Pflege erleichtert.
Die Verhinderungspflegeleistungen umfassen:
Budget der Verhinderungspflege beträgt 1.612,00 EUR/ Jahr (zusätzlich Umwidmung § 42 SGB XI in Höhe von 806,00 EUR/Jahr). Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Ab dem 01.07.2025 steht ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539,00 EUR/Jahr zu.