Pflegereform 2027/28: Pflege-Cockpit – was soll ein einziges Log-in für Pflegebedürftige und Angehörige verändern?
Anträge stellen, einen passenden Anbieter suchen, Informationen zu Pflegeleistungen finden und gleichzeitig den Überblick darüber behalten, welche Leistungen bereits genutzt werden: Die Organisation von Pflege kann schnell unübersichtlich werden.
Mit dem geplanten Pflege-Cockpit soll sich das ändern. Im aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ist ein zentraler digitaler Zugang vorgesehen, über den wichtige Informationen und Instrumente rund um Pflege und Pflegeversicherung gebündelt werden sollen.
Wichtig: Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Es handelt sich damit um den aktuellen Kabinettsentwurf – noch nicht um endgültig geltendes Recht. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren bleiben möglich.
Was ist das Pflege-Cockpit?
Das Pflege-Cockpit soll ein zentraler digitaler Zugang für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen werden.
Statt Informationen und verschiedene Möglichkeiten der Pflegeorganisation an unterschiedlichen Stellen zusammensuchen zu müssen, sollen wichtige Funktionen künftig an einem digitalen Ort gebündelt werden.
Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf soll ein einziges Log-in unter anderem ermöglichen:
- Anträge zu stellen,
- Anbieter zu finden,
- Informationen zur Pflege zu erhalten,
- einen Überblick über bereits bezogene Leistungen zu bekommen.
Anträge über einen gemeinsamen digitalen Zugang
Eine der vorgesehenen Funktionen betrifft die Antragstellung.
Pflegebedürftige und Angehörige sollen künftig nicht für unterschiedliche Anliegen immer wieder nach dem richtigen digitalen Zugang suchen müssen. Anträge sollen über das Pflege-Cockpit erreichbar sein.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein digital gestellter Antrag automatisch bewilligt wird. Ob ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung besteht, richtet sich weiterhin nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Der geplante Vorteil liegt vielmehr in der Organisation: Der Zugang zu Informationen und Verfahren soll übersichtlicher werden.
Anbieter finden
Auch die Suche nach passenden Unterstützungsangeboten soll Teil des Pflege-Cockpits werden.
Gerade am Anfang einer Pflegesituation stellt sich häufig nicht nur die Frage, welche Unterstützung möglich ist. Ebenso wichtig ist die Frage, wer diese Unterstützung vor Ort überhaupt anbietet.
Das Pflege-Cockpit soll deshalb auch dabei helfen, Anbieter zu finden und die Orientierung im Versorgungssystem zu erleichtern.
Welche Leistungen werden bereits genutzt?
Ein weiterer Bestandteil soll der Überblick über bereits bezogene Leistungen sein.
Das kann besonders dann hilfreich werden, wenn mehrere Formen der Unterstützung gleichzeitig genutzt werden oder sich die Pflegesituation verändert.
Statt Informationen aus verschiedenen Unterlagen zusammenzutragen, soll künftig an einem zentralen digitalen Zugang besser erkennbar sein, welche Leistungen bereits Teil der eigenen Versorgung sind.
Informationen zur Pflege an einem Ort
Nicht jede Frage beginnt mit einem Antrag.
Oft müssen Pflegebedürftige und Angehörige zunächst verstehen, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen und welche Form der Unterstützung zur eigenen Situation passen könnte.
Deshalb soll das Pflege-Cockpit nach dem Kabinettsentwurf auch Informationen zur Pflege bereitstellen und bei der Orientierung in der Pflegeversicherung helfen.
Auch Angehörige sind ausdrücklich vorgesehen
Das geplante Pflege-Cockpit richtet sich nicht ausschließlich an die pflegebedürftige Person selbst. Im Entwurf werden ausdrücklich auch An- und Zugehörige berücksichtigt.
Das entspricht der Realität vieler Pflegehaushalte: Angehörige suchen Informationen, koordinieren Termine, organisieren Unterstützung, bearbeiten Unterlagen und versuchen gleichzeitig, den Überblick über vorhandene Leistungen zu behalten.
Der zentrale digitale Zugang soll einen Teil dieser organisatorischen Aufgaben übersichtlicher machen.
Was das Pflege-Cockpit heute noch nicht ist
Das Pflege-Cockpit ist derzeit noch kein neues verfügbares Online-Angebot, auf das Pflegebedürftige bereits einen allgemeinen Anspruch hätten.
Es ist Bestandteil des Kabinettsentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Bevor daraus verbindliches Recht und anschließend ein tatsächlich nutzbares digitales Angebot werden kann, muss das Gesetzgebungsverfahren weiterlaufen und die technische Umsetzung erfolgen.
Bis dahin gelten die bestehenden Wege zu Pflegekassen, Beratungsstellen und Antragstellung weiter.
Warum das Thema für Pflegehaushalte relevant ist
Die eigentliche Idee hinter dem Pflege-Cockpit lässt sich einfach zusammenfassen:
- weniger unterschiedliche Zugänge,
- weniger Suche nach Informationen,
- ein gemeinsamer digitaler Ort für wichtige Vorgänge,
- mehr Überblick über die eigene Versorgung.
Ob das geplante System genau in dieser Form umgesetzt wird, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
SAARPFLEGE Ambulant begleitet die Entwicklung der Pflegereform weiter und informiert darüber, welche Regelungen tatsächlich beschlossen werden und wann sie gelten.
Video zum Thema
Dieses Thema erklären wir auch in Folge 9 unserer Reihe zur Pflegereform 2027/28:
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Stand und Quellen
Stand dieses Beitrags: 02.10.2026. Grundlage ist der vom Bundeskabinett am 30.09.2026 beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
