
Pflegegrad abgelehnt? Widerspruch und Höherstufung verständlich erklärt
Viele Angehörige sind enttäuscht oder verunsichert, wenn der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird oder niedriger ausfällt als erwartet. Wichtig zu wissen: Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. In vielen Fällen lässt sich mit einem Widerspruch oder einer erneuten Begutachtung eine Korrektur erreichen.
Warum Pflegegrade oft abgelehnt werden
Häufig liegt das Problem nicht im tatsächlichen Pflegebedarf, sondern in der Darstellung beim Gutachten. Der Medizinische Dienst beurteilt, wie selbstständig eine Person im Alltag ist. Wenn Einschränkungen im Gespräch oder bei der Begutachtung nicht klar sichtbar werden, kann der Pflegebedarf unterschätzt werden.
Typisch ist auch, dass Betroffene sich „zusammenreißen“, Hilfe herunterspielen oder gute Tage erwischen. Das führt schnell zu einem zu niedrigen Pflegegrad.
Widerspruch einlegen – so gehen Sie vor
Gegen einen Pflegegrad-Bescheid kann innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Ein formloses Schreiben reicht zunächst aus. Wichtig ist nur, die Frist einzuhalten.
In einem zweiten Schritt sollten Sie den Widerspruch begründen. Hilfreich sind:
- ein Pflegetagebuch über mehrere Tage oder Wochen
- konkrete Beispiele aus dem Alltag (Mobilität, Körperpflege, Orientierung, Medikamenteneinnahme)
- ärztliche Unterlagen oder Entlassungsberichte
Je konkreter die Einschränkungen beschrieben werden, desto besser kann der Pflegebedarf eingeschätzt werden.
Höherstufung beantragen
Auch nach einer Bewilligung kann eine Höherstufung beantragt werden, wenn sich der Zustand verschlechtert. Das ist jederzeit möglich. Wichtig ist, Veränderungen frühzeitig zu dokumentieren und nicht abzuwarten, bis die Belastung zu groß wird.
Unterstützung annehmen
Viele Angehörige fühlen sich unsicher im Umgang mit Anträgen und Gutachten. Beratung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und den Pflegebedarf realistisch darzustellen. Ziel ist nicht „mehr zu bekommen“, sondern die Unterstützung, die tatsächlich gebraucht wird.
💡 Fazit
Eine Ablehnung oder ein niedriger Pflegegrad ist kein Ende, sondern oft ein Zwischenschritt. Wer informiert vorgeht, Fristen beachtet und den Alltag realistisch beschreibt, hat gute Chancen auf eine passende Einstufung.
📞 Beratung: (0681) 309 868-0
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