Pflegereform wird nachgebessert – was nach der ersten Lesung jetzt wieder offen ist

Am 5. November 2026 wurde das Pflegeneuordnungsgesetz erstmals im Deutschen Bundestag beraten.

Dabei gab es eine wichtige neue Entwicklung: Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte ausdrücklich an, dass der aktuelle Gesetzentwurf noch nachgebessert werden soll.

Besonders genannt wurden die Umstellung beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege.

Nach Aussage des Ministers sollen Betroffene beim Übergang in das neue System nicht überfordert werden. Zu Jahresbeginn dürfe es keine „harten Brüche“ geben.

Was ist aktuell der Stand?

Der Regierungsentwurf liegt inzwischen als Bundestagsdrucksache 21/8869 vor.

Nach der ersten Lesung geht die parlamentarische Beratung weiter. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Eine öffentliche Expertenanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz ist bereits für den 25. November vorgesehen.

Damit ist klar: Der derzeitige Entwurf ist noch nicht die endgültige Fassung des Gesetzes.

Warum gibt es beim Übergang so viele Fragen?

Der aktuelle Entwurf ordnet mehrere Leistungen der häuslichen Pflege neu und bündelt sie stärker in Budgets.

Für Pflegebedürftige und Angehörige stellt sich deshalb eine praktische Frage:

Was passiert beim Wechsel zum neuen System mit Hilfen, die heute bereits funktionieren?

Was ist beim Entlastungsbetrag geplant?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag neu geordnet werden.

In den Pflegegraden 2 bis 5 soll er im neuen Sozialraumbudget aufgehen.

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen dort künftig bis zu 175 Euro monatlich zur Verfügung stehen.

Bei Pflegegrad 1 sieht der aktuelle Entwurf dagegen keinen Zugang zum Sozialraumbudget vor.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollen stattdessen stärker durch Prävention, Beratung und die neue Pflegebegleitung unterstützt werden.

Was passiert mit der Verhinderungspflege?

Auch die heutige Verhinderungspflege soll in der neuen Systematik nicht unverändert fortgeführt werden.

Verschiedene bisherige Einzelleistungen werden stärker in Budgets gebündelt.

Ersatzpflege bei Verhinderung einer Pflegeperson soll grundsätzlich weiterhin finanziert werden können. Die Systematik und die dafür nutzbaren Budgets verändern sich jedoch.

Für Familien mit heute bereits funktionierenden Lösungen ist deshalb besonders wichtig, wie der Übergang konkret geregelt wird.

Was hat der Gesundheitsminister jetzt angekündigt?

In der ersten Lesung griff Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann die Sorgen der Betroffenen ausdrücklich auf.

Er erklärte, dass es zu Jahresbeginn keine harten Brüche geben dürfe und dass mit den Regierungsfraktionen bereits Gespräche über eine bessere Gestaltung des Übergangs geführt würden.

Zudem kündigte er ausdrücklich Nachbesserungen am Gesetz an.

Was soll genau geändert werden?

Das ist derzeit noch offen.

Bislang liegt kein öffentlich verfügbarer konkreter Änderungstext vor, der beispielsweise festlegt:

  • welche bisherigen Leistungen in einer Übergangsphase weitergelten,
  • wie die Verhinderungspflege in das neue System überführt wird,
  • ob Übergangsfristen eingeführt werden,
  • oder welche Änderungen beim Entlastungsbetrag tatsächlich beschlossen werden.

Deshalb sollte klar zwischen einer politischen Ankündigung und einer bereits beschlossenen gesetzlichen Änderung unterschieden werden.

Was bedeutet das jetzt für Pflegebedürftige und Angehörige?

Solange das neue Gesetz nicht beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt weiterhin das bestehende Recht.

Bestehende und funktionierende Pflegearrangements sollten deshalb nicht allein aufgrund eines Gesetzentwurfs vorschnell beendet oder verändert werden.

Entscheidend wird sein, welche Übergangsregeln und Leistungsänderungen am Ende tatsächlich beschlossen werden.

Nächster wichtiger Termin: 25. November

Am 25. November findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz statt.

Fachleute werden dort den Regierungsentwurf und weitere Reformvorschläge bewerten.

Danach dürfte sich klarer zeigen, welche Änderungen der Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch erfahren könnte.

Fazit

Die erste Lesung hat gezeigt: Die Pflegereform ist noch in Bewegung.

Der Regierungsentwurf bleibt die Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens. Gleichzeitig sind bei besonders sensiblen Punkten wie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege Nachbesserungen angekündigt.

Welche konkreten Änderungen daraus entstehen, ist derzeit noch offen.

SAARPFLEGE Ambulant begleitet das weitere Verfahren und informiert, sobald konkrete neue Regelungen vorliegen.

Video zum Thema

Dieses Thema erklären wir auch in Folge 12 unserer Reihe zur Pflegereform 2027/28:

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Stand: 6. November 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Angekündigte Nachbesserungen sind noch keine beschlossenen Gesetzesänderungen.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit – Rede zur ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes, 05.11.2026
  • Bundesministerium für Gesundheit – FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz
  • Deutscher Bundestag – Bundestagsdrucksache 21/8869
  • Deutscher Bundestag – Gesundheitsausschuss, Expertenanhörung am 25.11.2026