Pflegereform 2027/28: Was das geplante Sachleistungsbudget für die ambulante Pflege bedeutet

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung neu strukturiert werden. Ein zentraler Bestandteil des aktuellen Referentenentwurfs ist das sogenannte Sachleistungsbudget. Es soll für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 an die Stelle der bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen treten und professionelle häusliche Pflegehilfe über zugelassene Leistungserbringer finanzieren.

Nach dem aktuellen Entwurf soll der Leistungsbetrag des Sachleistungsbudgets höher sein als die heutige ambulante Pflegesachleistung. Damit sollen Pflegebedürftige mehr professionelle Unterstützung zu Hause nutzen können.

Gleichzeitig entstehen rund um die geplante Reform viele praktische Fragen. Besonders häufig geht es darum, welche Leistungen künftig tatsächlich zur Verfügung stehen, was aus dem heutigen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird und ob ein höherer Leistungsbetrag automatisch auch mehr praktisch verfügbare Hilfe bedeutet.

Wichtig: Das Pflegeneuordnungsgesetz ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den aktuellen Referentenentwurf und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Was ist das geplante Sachleistungsbudget?

Das Sachleistungsbudget soll die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen ersetzen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sollen damit professionelle häusliche Pflegehilfe durch zugelassene Leistungserbringer nutzen können.

Es handelt sich damit nicht um eine frei verfügbare Geldleistung, die direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt wird.

Der Leistungsbetrag soll steigen

Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll der Betrag des Sachleistungsbudgets höher sein als die bisherige ambulante Pflegesachleistung.

Dadurch sollen Pflegebedürftige mehr professionelle Unterstützung zu Hause in Anspruch nehmen können. Das kann beispielsweise auch dann relevant sein, wenn eine private Pflegeperson geplant verhindert ist und zusätzliche Hilfe organisiert werden muss.

Muss künftig jede Unterstützung über einen Pflegedienst laufen?

Nein. Das Sachleistungsbudget selbst ist zwar für professionelle Leistungen vorgesehen. Der Referentenentwurf sieht daneben jedoch weitere Budgets für andere Formen der Unterstützung vor.

Dazu gehören unter anderem:

  • das Sachleistungsbudget für professionelle häusliche Pflegehilfe,
  • das Entlastungsbudget,
  • das Sozialraumbudget für bestimmte niedrigschwellige Unterstützungsangebote,
  • und das Überbrückungsbudget für bestimmte pflegerische Akut- und Überbrückungssituationen.

Die einzelnen Budgets haben damit unterschiedliche Zwecke und können nicht einfach miteinander gleichgesetzt werden.

Was passiert mit dem heutigen Gemeinsamen Jahresbetrag?

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 im Jahr 2026 ein Gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Nach dem Referentenentwurf soll dieser Gemeinsame Jahresbetrag als eigenständiger Leistungsanspruch künftig entfallen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die dafür bislang vorgesehenen Leistungsausgaben einfach ersatzlos wegfallen sollen. Nach der Begründung des Referentenentwurfs sollen die bisherigen Leistungsausgaben des Gemeinsamen Jahresbetrags ausgabenneutral in das Sachleistungsbudget, das Entlastungsbudget und das Überbrückungsbudget übertragen werden.

Warum lassen sich die Beträge nicht einfach eins zu eins vergleichen?

Wenn die bisherigen Ausgaben künftig auf mehrere Budgets mit unterschiedlichen Aufgaben verteilt werden, lässt sich der Betrag eines einzelnen neuen Budgets nicht einfach mit den heutigen 3.539 Euro vergleichen.

Entscheidend ist immer auch, welche Leistungen innerhalb des jeweiligen Budgets finanziert werden können.

Ein niedrigerer Betrag bei einem einzelnen neuen Budget bedeutet deshalb nicht automatisch, dass genau dieser Betrag den gesamten bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrag ersetzen soll.

Was bedeutet die Neuordnung für einzelne Familien?

Hier liegt eine besonders wichtige Frage der geplanten Reform.

Dass die bisherigen Leistungsausgaben des Gemeinsamen Jahresbetrags insgesamt ausgabenneutral auf mehrere Budgets übertragen werden sollen, bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Familie künftig dieselben Leistungen für genau denselben Zweck nutzen kann.

Welche Unterstützung tatsächlich zur Verfügung steht, hängt davon ab, welche Leistungen innerhalb der neuen Budgets vorgesehen sind und welche davon zur individuellen Pflegesituation passen.

Gerade Familien, die heute bestimmte Formen der Ersatzpflege oder individuell organisierte Unterstützung nutzen, sollten deshalb aufmerksam verfolgen, welche Regelungen am Ende tatsächlich beschlossen werden.

Ein höheres Budget bedeutet nicht automatisch mehr verfügbare Hilfe

Neben den gesetzlichen Leistungsansprüchen spielt auch die tatsächliche Versorgung vor Ort eine wichtige Rolle.

Ein höherer finanzieller Anspruch hilft nur dann unmittelbar weiter, wenn geeignete Pflege- oder Betreuungsangebote tatsächlich verfügbar sind und über ausreichende Kapazitäten verfügen.

Die finanzielle Ausgestaltung der Pflegeversicherung und die praktische Verfügbarkeit professioneller Unterstützung sind deshalb zwei unterschiedliche Fragen.

Was gilt heute?

Derzeit gelten weiterhin die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftige müssen aufgrund des Referentenentwurfs aktuell weder ihren Pflegedienst wechseln noch bestehende Leistungen oder Vereinbarungen verändern.

Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht verbindlich fest, welche Regelungen tatsächlich beschlossen werden und wann sie in Kraft treten.

Drei wichtige Punkte zum geplanten Sachleistungsbudget

  • Das Sachleistungsbudget soll für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 an die Stelle der bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen treten und einen höheren Leistungsbetrag vorsehen.
  • Der heutige Gemeinsame Jahresbetrag soll als eigenständiger Anspruch entfallen; seine bisherigen Leistungsausgaben sollen auf mehrere neue Budgets übertragen werden.
  • Für Pflegebedürftige und Angehörige ist nicht nur die Höhe eines Budgets wichtig, sondern auch, welche Unterstützung damit in der individuellen Situation tatsächlich genutzt werden kann.

Weitere Informationen zur Pflegereform

Auf unserem YouTube-Kanal veröffentlichen wir weitere Folgen unserer Serie zur geplanten Pflegereform 2027/28 und erklären einzelne Änderungen Schritt für Schritt.

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