Aufnahmegespräch
Die Grundlage für unsere künftige Zusammenarbeit wird beim ersten Kontakt mit dem neuen Kunden und seinen Angehörigen gelegt. Wir verstehen uns als Partner in der Pflege und legen großen Wert darauf, die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten sowohl der Kunden als auch ihrer Angehörigen zu respektieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.
Sobald Sie uns kontaktieren, vereinbart eine unserer Pflegedienstleitungen einen Termin für das Erstgespräch. Dabei wird der individuelle Pflegebedarf ermittelt.
Das Erstgespräch dient dazu, wichtige Informationen zu klären, um eine passgenaue und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Häufigkeit und Art der benötigten Pflegetätigkeiten
Es wird besprochen, wie oft der Pflegedienst benötigt wird und welche konkreten Aufgaben übernommen werden sollen. - Eigenleistungen der Angehörigen
Gemeinsam wird geklärt, welche Unterstützung durch Angehörige möglich ist, um die Pflege optimal zu gestalten. - Notwendige Hilfsmittel
Es wird geprüft, welche Hilfsmittel erforderlich sind, um die Pflege bestmöglich zu unterstützen. - Umbau des Wohnraums
Falls notwendig, wird besprochen, ob Anpassungen im Wohnraum sinnvoll sind, um Sicherheit und Komfort zu erhöhen. - Pflegegrad-Beantragung
Bei Bedarf wird erläutert, ob ein Pflegegrad beantragt werden sollte, um finanzielle Unterstützung für Pflegeleistungen zu erhalten.
Diese Aspekte bilden die Grundlage für ein umfassendes Verständnis der individuellen Situation und ermöglichen eine effiziente, maßgeschneiderte Pflege.
Pflegegrade
Die Pflegebedürftigkeit wird gemäß dem Sozialgesetzbuch SGB XI geregelt. Im Jahr 2017 wurden die Pflegegrade eingeführt, um den Grad der Selbstständigkeit differenziert zu bewerten.
Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) anhand eines Punktesystems. Dabei gilt:
Je höher die erreichte Punktzahl, desto höher der Pflegegrad und desto umfangreicher die bewilligten Pflege- und Betreuungsleistungen.
Die Pflegegrade sind wie folgt definiert:
- Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Einstufung erfolgt anhand verschiedener Bewertungsmodule, die unterschiedliche Lebensbereiche abdecken:
- Mobilität – Fähigkeit zur Fortbewegung
- Selbstversorgung – z. B. Essen, Waschen, Anziehen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Anforderungen und Belastungen der Pflege
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der entsprechende Pflegegrad. Dieses System ermöglicht eine differenzierte Einschätzung und eine bedarfsgerechte Zuweisung von Pflegeleistungen.
Pflegeberatungseinsatz
Wenn Sie selbst pflegen und Pflegegeld beziehen, bieten wir verpflichtende Beratungsbesuche in Ihrem Zuhause an. Diese dienen der Sicherstellung der Pflegequalität sowie der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Die Beratungsbesuche sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden. Sie bieten Raum für Fragen, praktische Hinweise und individuelle Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation.
Die vorgeschriebenen Intervalle sind:
- Pflegegrad 1–3: einmal halbjährlich
- Pflegegrad 4–5: einmal vierteljährlich
Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Pflegedienst.
Beratung und Begleitung
Zusätzlich stehen Ihnen jederzeit folgende Leistungen zur Verfügung:
- Bereitschaftsdienst rund um die Uhr
- Unterstützung bei Anträgen und Korrespondenz mit Leistungsträgern
- Enge Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten
- Beratung bei sozialrechtlichen Fragestellungen
- Begleitung im Feststellungs- und Begutachtungsverfahren
- Unterstützung im Widerspruchs- und Klageverfahren
- Begleitung und Versorgung in der letzten Lebensphase
- Und vieles mehr
Zögern Sie nicht, unsere Service-Rufnummer zu nutzen, um einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserer Pflegedienstleitung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da.
Finanzierung
Die Kosten für unsere Leistungen in den Bereichen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden in der Regel übernommen durch:
- die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
- die Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Die Finanzierung der Grundpflege ist möglich, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Hierfür muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Zusätzlich können Leistungen wie Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts über die Sozialhilfe (SGB XII) finanziert werden.
Die Pflegeexperten von SAARPFLEGE verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit allen relevanten Kostenträgern und unterstützen Sie kompetent bei der Organisation einer bestmöglichen Versorgung.
